Betretungsverbot für schulfremde Personen
Infektionsschutz in den Schulen- Schulfremde Personen
Der Aufenthalt und Besuch von Externen (z. B. Erziehungsberechtigte) in der Schule und auf dem Schulgelände ist nur im Einzelfall und nach Genehmigung durch die Schulleiterin erlaubt.
Davon ausgenommen sind Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, die die Schule im Rahmen ihrer Tätigkeit aufsuchen müssen (z.B. Polizei, Gesundheitsamt, Jugendamt, Überwachungsbehörden).
In jedem Fall werden Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten der Besucher dokumentiert. Besucher müssen auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken tragen.
Elternkontakte können telefonisch erfolgen:
Schule: 033237/ 88228
Hort: 0157/ 51 098 756
M. Buntrock