Informationen zur Schulanmeldung

Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte unserer zukünftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler,
im Sommer 2027 beginnt für Ihr Kind ein neuer, aufregender Lebensabschnitt: die Schulzeit! Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen und auf diesem Weg zu begleiten.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Welche Kinder werden schulpflichtig?
Zum Schuljahr 2027/2028 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden. Für jüngere Kinder ist eine vorzeitige Einschulung in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Anmeldung und Terminbuchung
Die persönliche Schulanmeldung findet im November 2026 in der Karibu-Grundschule Paulinenaue statt. Bitte planen Sie hierfür etwa 10 Minuten ein.
Ab Montag, dem 2. November 2026, können Sie über den folgenden Link die Online-Anmeldung vornehmen und einen Termin für die persönliche Schulanmeldung buchen:
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Was bringen Sie zur Schulanmeldung mit?
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zum vereinbarten Termin und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
die Checkliste für die Schulanmeldung
das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular
die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Original und als Kopie
die Personalausweise der anwesenden sorgeberechtigten Personen
bei Abwesenheit einer weiteren sorgeberechtigten Person: deren Vollmacht zur Schulanmeldung und eine Kopie ihres Personalausweises
bei alleinigem Sorgerecht: einen entsprechenden schriftlichen Nachweis
die Bescheinigung über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung im Original beziehungsweise einen entsprechenden Befreiungsnachweis
den Impfausweis Ihres Kindes oder einen anderen zulässigen Nachweis zum Masernschutz
die ausgefüllte und unterschriebene Schweigepflichtentbindung, sofern Sie dem darin beschriebenen Austausch zustimmen möchten.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Zusätzliche Unterlagen – sofern zutreffend:
den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch sowie vorhandene unterstützende Unterlagen, beispielsweise ärztliche Befunde, eine Einschätzung der Kita oder Therapieberichte
den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf vorzeitige Einschulung
den Antrag auf Besuch einer anderen Grundschule
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Nach der Schulanmeldung folgen die schulärztliche Untersuchung und das schulische Aufnahmegespräch mit einer Einschätzung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Über die jeweiligen Termine werden Sie rechtzeitig informiert.
Für den schulischen Termin planen Sie bitte etwa 1½ Stunden ein. Dieser findet im April 2027 statt.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der schulärztlichen Untersuchung und der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden. Die Entscheidung teilen wir Ihnen voraussichtlich im Mai 2027 schriftlich mit.
Der erste Unterrichtstag im Schuljahr 2027/28 ist Montag, der 16. August 2027.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Wichtiger Hinweis zur Hortbetreuung
Mit der Zusage eines Schulplatzes ist nicht automatisch die Zusage eines Hortplatzes verbunden. Schulanmeldung und Hortplatzvergabe sind zwei getrennte Verfahren.
Wenn Sie für Ihr Kind einen Hortplatz benötigen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Amt Friesack, Bereich Kita/Schule.
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen!
M. Pietzofski und das Schulteam